Parkordnung für den unbewachten Parkplatz

  • Durch das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz kommt zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzbetreiber ein Vertrag zustande, dessen Inhalt die nachstehend aufgeführten Bestimmungen sind. Die Betriebsordnung basiert auf den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere auf dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung, dem Gesetz Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr und über Änderungen einiger Gesetze in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen in der jeweils gültigen Fassung.

  • Das Parken ist nur nach vorheriger Bezahlung der Parkgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste möglich. Der Fahrer ist verpflichtet, die Parkgebühr unverzüglich nach dem Anhalten des Fahrzeugs zu entrichten. Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht verlassen, ohne die Parkgebühr bezahlt zu haben.

  • Von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr ist das Parken nur nach Zahlung der festgelegten Parkgebühr für jede angefangene Stunde und gegen Ausgabe eines Parktickets durch das benannte Parkplatzpersonal möglich.

  • Außerhalb der oben genannten Zeiten von Montag bis Freitag sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das Parken nur nach Zahlung der festgelegten Parkgebühr möglich, sofern nichts anderes vereinbart ist, und gegen Ausgabe eines Parkscheins bzw. einer Parkkarte an der Hotelrezeption.

  • Der Parkschein sowie die Parkkarte müssen während des Parkens gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden.

  • Im Falle der Überschreitung der bezahlten Parkdauer ist der Fahrer verpflichtet, die Parkgebühr vor dem Verlassen des Parkplatzes nachzuzahlen.

  • Die Fahrzeugführer sind verpflichtet, den Anweisungen des Parkplatzpersonals Folge zu leisten und die Verkehrszeichen zu beachten. Der Fahrer und die Insassen dürfen den Parkplatz weder verschmutzen noch beschädigen.

  • Das Parkplatzpersonal bzw. die Hotelrezeption ist berechtigt, einem Fahrzeug das Parken zu untersagen, wenn dieses den Parkplatz beschädigt oder Betriebsflüssigkeiten austreten.

  • Im Falle des Parkens ohne Bezahlung der Parkgebühr ist der Fahrer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 CZK an der Hotelrezeption zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Parkgebühr für die gesamte Parkdauer. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe gilt für jeden angefangenen Tag des unberechtigten Parkens gesondert. Dieselbe Vertragsstrafe unter denselben Bedingungen ist auch im Falle des Parkens ohne sichtbar angebrachten Parkschein oder Parkkarte zu zahlen, sofern ein Parkschein oder eine Parkkarte ausgestellt wurde.

  • Bei unbezahlten Parkgebühren ist der Parkplatzbetreiber berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der Parkgebühren sowie der Vertragsstrafen, zu deren Zahlung der Fahrer verpflichtet ist, zurückzuhalten, gegebenenfalls auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel.

  • Beim Parken ohne entrichtete Parkgebühr ist der Parkplatzbetreiber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers abschleppen zu lassen. Die Pauschalgebühr für das Abschleppen eines PKW beträgt 5.000 CZK. Die Verpflichtung zur Zahlung der Hälfte der Pauschalentschädigung für das Abschleppen entsteht für den Fahrer, wenn ein Abschleppwagen vor Ort eintrifft, das Fahrzeug jedoch nicht abgeschleppt wird, weil der Fahrer oder der Fahrzeughalter vor Ort erscheint und die Parkgebühr sowie die Vertragsstrafen bezahlt. Zusätzlich zur Pauschale für das Abschleppen ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung und den Verbleib des abgeschleppten Fahrzeugs auf einem anderen Parkplatz zu tragen. Der Betreiber ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur Begleichung aller Forderungen, die im Zusammenhang mit dem unberechtigten Parken entstanden sind, zurückzuhalten. Die pauschale Entschädigung für das Abschleppen ist mit der Durchführung der Abschleppung fällig. Die Hälfte der pauschalen Entschädigung ist mit der Anforderung eines Abschleppwagens fällig.

  • Der Parkplatz ist nicht bewacht, und das Personal (bzw. die Rezeption), das die Parkgebühren einzieht, überwacht die abgestellten Fahrzeuge nicht. Der Betreiber haftet nicht für Gegenstände oder Wertsachen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, noch für Schäden an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen.

Etwaige vermögensrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Parken oder der Verletzung der Parkordnung oder von Anweisungen des Personals entstehen, werden endgültig durch das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik gemäß dessen Ordnung und Regeln von einem vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannten Schiedsrichter entschieden. Das Schiedsverfahren findet am regionalen Schiedsgericht in Pilsen statt. Die örtliche Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts richtet sich nach dem Sitz des Betreibers.

Diese Parkplatzordnung ist gültig ab dem 01.01.2026.

Betreiber: Hotel Continental, s.r.o.

 

Unterkunftsregeln

Die Unterbringung von Gästen im Continental Hotel erfolgt auf Grundlage eines Beherbergungsvertrags gemäß §§ 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch. Auf dieser Grundlage stellt das Hotel dem Gast für einen vereinbarten Zeitraum eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung, und der Gast (nachfolgend auch „Gast“) verpflichtet sich, den Beherbergungsbetrieb für die Unterkunft und die damit verbundenen Leistungen innerhalb des in dieser Hausordnung festgelegten Zeitraums zu entrichten. Der Beherbergungsvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen. Zur Erfüllung der formalen Anforderungen genügt mindestens eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Bestätigung der Reservierung oder das Ausfüllen des Gästeregistrierungsformulars. Das Registrierungsformular enthält Name, Vorname, Wohnort, Personalausweisnummer oder Reisepassnummer für die Eintragung ins Gästebuch. Zur Überprüfung dieser Daten ist der Gast verpflichtet, ein Ausweisdokument vorzulegen. Ohne Vorlage eines Ausweisdokuments kann der Gast nicht untergebracht werden.

Ankunftsinformationen

Sehr geehrte Gäste, wir heißen Sie herzlich in unserem Continental Hotel willkommen. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für uns entschieden haben. Wir sind überzeugt, dass unsere Serviceleistungen zu einem angenehmen Aufenthalt in Pilsen, der „Europäischen Kulturhauptstadt 2015“, beitragen werden.

Buchungsbedingungen/AGB

Für die Unterbringung von Gästen gelten die Rechtsordnung der Tschechischen Republik auf Grundlage des tschechischen Rechts und die Beherbergungsordnung des Hotels Continental, s.r.o. (nachfolgend „Unterkunftseinrichtung“). Der Gast erkennt die Beherbergungsordnung als vertragliche Beherbergungsbedingung an und ist verpflichtet, deren Bestimmungen einzuhalten. Jeder Gast ist verpflichtet, sich mit dieser Beherbergungsordnung vertraut zu machen; Unkenntnis wird nicht berücksichtigt. Die Beherbergungsordnung ist an der Hotelrezeption und auf der Website erhältlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) der Beherbergungseinrichtung des Hotels Continental, s.r.o. mit Sitz in Zbrojnická 312/8, 301 00 Pilsen, Firmen-ID: 64831035, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Pilsen, Abteilung C, Aktenzeichen 7260, regeln das gegenseitige Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel Continental, s.r.o. und die natürliche Person, die die Leistungen bestellt (nachfolgend „Kunde“ genannt).

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