Unterkunftsregeln
Die Unterbringung von Gästen im Continental Hotel erfolgt auf Grundlage eines Beherbergungsvertrags gemäß §§ 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch. Auf dieser Grundlage stellt das Hotel dem Gast für einen vereinbarten Zeitraum eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung, und der Gast (nachfolgend auch „Gast“) verpflichtet sich, den Beherbergungsbetrieb für die Unterkunft und die damit verbundenen Leistungen innerhalb des in dieser Hausordnung festgelegten Zeitraums zu entrichten. Der Beherbergungsvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen. Zur Erfüllung der formalen Anforderungen genügt mindestens eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Bestätigung der Reservierung oder das Ausfüllen des Gästeregistrierungsformulars. Das Registrierungsformular enthält Name, Vorname, Wohnort, Personalausweisnummer oder Reisepassnummer für die Eintragung ins Gästebuch. Zur Überprüfung dieser Daten ist der Gast verpflichtet, ein Ausweisdokument vorzulegen. Ohne Vorlage eines Ausweisdokuments kann der Gast nicht untergebracht werden.